Antragstellung

Liebe Interessent:innen,

wir freuen uns auf Ihre/Eure Anträge 🙂

Hier geht es direkt zu unserem digitalen Antragsformular.

Herzliche Grüße,
Ihre Koordinierungs- und Fachstellen

Anträge können von gemeinnützig anerkannten Vereinen /  Stiftungen / Personengruppen gestellt werden.

Die Antragssteller verpflichten sich:
– sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu bekennen
– und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten

Als Träger der geförderten Maßnahmen haben wir zudem im Rahmen unserer Möglichkeiten und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner:innen ausgewählten Organisationen, Referent:innen etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Uns ist bewusst, dass keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird.

Einzelne, abgegrenzte Projektvorhaben

  • die zeitlich im Förderjahr liegen und erst nach der Förderzusage beginnen
  • die den Förderrichtlinien und den Zielen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ entsprechen: Demokratie fördern, Vielfalt gestalten und Extremismus vorbeugen
  • die in Würzburg und somit im Fördergebiet stattfinden

Diese Projekte können beispielweise sein:
Ausstellungen, Aktionstage und Workshops zur Demokratiestärkung, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (zum Beispiel zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz), Begegnungsprojekte, Jugendprojekte wie zum Bespiel Streetart, Theaterstücke, Sport oder digitale Konzepte, Erstellung von Lern- und Informationsmaterialien, Demokratiefeste, Plakataktionen, Medienworkshops für Jugendliche und vieles mehr.

Weitere Informationen erhalten Sie/erhaltet ihr in den Grundsätzen der Förderung

Grundsätzlich nicht zuwendungsfähig sind

  • Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulunterrichtlichen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen,
  • Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen,
  • Maßnahmen, die im Rahmen institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden sowie
  • Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können sowie
  • Maßnahmen, die zu den originären Aufgaben des Kinder- und Jugendplanes des Bundes gehören und ebenfalls der Art nach von diesem gefördert werden können.
  • Darüber hinaus werden keine Maßnahmen gefördert, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch länderspezifsche Regelungen abgedeckt werden.